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Erste-Hilfe-KursRot-Kreuz-Kurs für Erste Hilfe

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Erste-Hilfe-Kurs

Ansprechpartner

Maximilian Nagler
Ausbildung

Tel: 08025 / 2825 -20
ausbildung(at)kvmiesbach.brk.de

Wendelsteinstraße 9
83714 Miesbach

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Besonders eignet er sich jedoch für Führerscheinanwärter, betriebliche Ersthelfer oder Anwärter von Übungsleiterscheinen im Sportbereich. Unfälle in der Freizeit, in der Arbeit oder im Straßenverkehr machen es erforderlich möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Themen und Anwendungen

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Dieser Lehrgang im Überblick

Dauer9 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten zzgl. der PausenAngeboten wird der Lehrgang als ganztägige Veranstaltung
Kosten85,00 EUR je Teilnehmer/-inFür betriebliche Ersthelfer übernimmt ggf. der Unfallversicherungsträger die Kosten
AnerkennungAlle Führerscheine, betriebliche Erste Hilfe, Übungsleiter/-innen, Rettungsschwimmer/-innen 

Häufige Fragen zum Erste-Hilfe-Kurs

  • Für wen ist der Erste-Hilfe-Kurs?

    Der Erste-Hilfe-Kurs richtet sich an Ersthelfer im Betrieb, Führerscheinanwärter, Trainer und Übungsleiter, Rettungsschwimmer, Ehrenamtliche, Feuerwehrler und jeden, der Interesse hat, mehr über die Erste Hilfe zu lernen

  • Information für Pflegefachpersonen

    Ein Erste-Hilfe-Kurs über die volle Zeit ist laut der MDK für examinierte Pflegefachpersonen nicht geeignet. Darum werden die Kosten dafür nicht übernommen. Für diese Personengruppe reicht ein Notfalltraining aus, welches sich über lediglich vier Einheiten erstreckt. 

    Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt mit unserem Ausbildungsteam auf. 

  • Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs?

    Seit 2014 dauert der Erste-Hilfe-Kurs 9 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Dazu kommt die Zeit für die Pausen.

  • Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs?

    Der Erste-Hilfe-Kurs kostet 85,00 EUR pro Teilnehmer. Diese Kosten muss der Teilnehmer aber nicht immer selbst übernehmen. Wenn der Teilnehmer Selbstzahler ist, dann bringt er die Teilnahmegebühr direkt an den Lehrgang mit. Es gibt auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme:

    Betriebliche Ersthelfer

    Für Ersthelfer im Betrieb übernimmt der Arbeitgeber die Lehrgangskosten. Es besteht aber häufig die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Teilnehmer über seinen Unfallversicherungsträger abrechnen lassen kann. Hierfür reicht er bei der Anmeldung die Angaben zum Unfallversicherungsträger ein und erhält von uns ein Abrechnungsformular. Dieses bringt der Teilnehmer mit an den Lehrgang. Wir verrechnen ohne weitere Umwege dann direkt mit dem Unfallversicherungsträger.

    Übungsleiter

    Für Übungsleiter der Sportvereine kann eine Kostenübernahme über den Unfallversicherungsträger des Sportvereins bzw. den BLSV erfolgen. Geben Sie bei der Anmeldung die Daten des Unfallversicherungsträgers an, wir verrechnen dann ohne Umweg mit diesem.

    Ehrenamtliche des BRK

    Das BRK bietet seinen Ehrenamtlichen im Rahmen der Grundausbildung die Kostenübernahme an. Bitte klären Sie das im Vorfeld mit Ihrer ehrenamtlichen Leitungskraft. Wir verrechnen dann direkt mit der Entsendestelle.

  • Ist der Lehrgang für Ersthelfer im Betrieb geeignet?

    Ja. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben der Unfallversicherungsträger bzw. der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe. Wir melden alle unsere Lehrgänge bei der QSEH an. Somit gilt dieser Lehrgang auch für betriebliche Ersthelfer.

  • Muss der Kurs aufgefrischt werden?

    Das kann man pauschal nicht sagen. Es gibt hier unterschiedliche Regelungen und hängt davon ab, wofür der Lehrgang benötigt wird.

    Betriebliche Ersthelfer sollen regelmäßig (alle zwei Jahre) eine Schulung in Erster Hilfe besuchen. Zur "Auffrischung" besuchen Sie aber ein Erste-Hilfe-Training.

    Für den Führerschein ist in der Regel keine Auffrischung erforderlich. Jedoch kann die Führerscheinstelle ggf. auf einen jüngeren Lehrgang bestehen.

    Generell entscheidet die Entsendestelle und die Stelle, die eine Bescheinigung über den Lehrgang fordert, welche Zeitintervalle für Auffrischungen vorgesehen sind.

  • Ich habe meine Bescheinigung verloren. Was jetzt?

    Kein Problem. Sie können bei uns eine Zweitschrift anfordern. Dies ist bis zu fünf Jahre nach Besuch des Erste-Hilfe-Kurses möglich. Wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle und geben Sie hier möglichst an in welchem Zeitraum und wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs besucht haben.

  • Ich habe mich angemeldet und kann kurzfristig nicht teilnehmen

    Bitte rufen Sie uns zu Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 08025/282525 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Ausbildung(at)kvmiesbach.brk.de. Ein anderer Teilnehmer freut sich vielleicht, wenn er Ihren Platz einnehmen kann.

  • Gilt die Teilnahme als Arbeitzzeit?

    Im Regelfall ja. Wenn Sie den Lehrgang besuchen, um für Ihren Arbeitgeber als Ersthelfer im Betrieb tätig zu werden, so nehmen Sie an dem Lehrgang innerhalb der Arbeitszeit statt.

  • Wir sind eine große Gruppe und wollen einen eigenen Lehrgang

    Kein Problem! Wir bieten Gruppen, Firmen, Institutionen, Organisationen und Vereinen ab einer Gruppengröße von 15 Personen gerne einen eigenen Lehrgang an. Hierzu kommen wir ggf. auch zu Ihnen.

    Für eine Inhouse-Schulung müssen Sie jedoch folgendes beachten:

    • Geeigneter Unterrichtsraum mit einer Freifläche von mindestens 50qm
    • Mediale Ausstattung mit Beamer/Tageslichtprojektor, Pinnwand/Whiteboard, Flipchart/Tafel
    • Sitzgelegenheiten für jeden Teilnehmer

     

     

  • Wie viele Teilnehmer können maximal an einem Lehrgang teilnehmen?

    Die Obergrenze liegt bei 20 Personen für normale Lehrgänge.

    Diese Teilnehmergrenzen können auf Grund der Vorgaben der Unfallversicherungsträger nicht ausgeweitet werden. Wir bitten Sie hier um Verständnis.

  • Ein Lehrgang ist ausgebucht. Und jetzt?

    Solange der Lehrgang ausgebucht ist können wir Sie leider nicht mit in den Lehrgang nehmen. Hier haben wir strenge Vorgaben. Aber: Gerne setzten wir Sie auf eine Warteliste und informieren Sie, falls ein anderer Teilnehmer absagt.

  • Findet der Lehrgang sicher statt?

    Wir versuchen unsere Ausfallrate so gering wie möglich zu halten. Leider kommt es aber auch immer wieder vor, dass sich zu wenig Teilnehmer für einen Lehrgang anmelden. In diesem Fall müssen wir einen Lehrgang dann auch absagen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regelungen in unseren AGB's. Für das Zustandekommen sind ausreichen Teilnehmer erforderlich.