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Erste-Hilfe-TrainingErste Hilfe für ältere Menschen

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Erste-Hilfe-Training

Ansprechpartner

Maximilian Nagler
Ausbildung

Tel: 08025 / 2825 -20
ausbildung(at)kvmiesbach.brk.de

Wendelsteinstraße 9
83714 Miesbach

Schnell ist das Wissen um die Erste Hilfe wieder vergangen: Wie war das doch gleich mit der stabilen Seitenlage? Unter welcher Nummer erreiche ich den Notruf? All diese Fragen sind aber wichtig, um im Notfall auch wirklich helfen zu können. Aus diesem Grund bieten wir dieses Training an, um Ihr Wissen wieder aufzufrischen. Besonderen Wert legen wir hier im praktischen Handlungstraining.

Themen

  • Auffrischung der Kenntnisse in der Ersten Hilfe
  • Notruf, Rettungskette und Absichern einer Unfallstelle
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Stabile Seitenlage und Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • praktisches Training

Dieser Lehrgang im Überblick

Dauer9 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten zzgl der Pausen
Kosten85,00 EUR je Teilnehmer/-inFür betriebliche Ersthelfer ist eine Kostenübernahme durch die Unfallversicherungsträger möglich
ZielgruppeBetriebliche Ersthelfer, sonstige InteressentenVoraussetzung: Erste-Hilfe-Kurs
HinweisDieser Lehrgang kann nicht für den Führerschein verwendet werden!

Häufige Fragen zum Erste-Hilfe-Training

  • Für wen ist das Erste-Hilfe-Training?

    Das Erste-Hilfe-Training richtet sich an betriebliche Ersthelfer/-innen, die nach Vorgaben der Unfallversicherungsträger regelmäßig Ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auffrischen müssen.

    Der Lehrgang ist nicht geeignet für Führerscheinanwärter, die einen Erste-Hilfe-Kurs nach Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung benötigen!

  • Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Training?

    Seit 2014 dauert das Erste-Hilfe-Training 9 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Dazu kommt die Zeit für die Pausen.

  • Was kostet ein Erste-Hilfe-Training?

    Das Erste-Hilfe-Training kostet 85,00 EUR pro Teilnehmer. Diese Kosten muss der Teilnehmer aber nicht immer selbst übernehmen. Wenn der Teilnehmer Selbstzahler ist, dann bringt er die Teilnahmegebühr direkt an den Lehrgang mit. Es gibt auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme:

    Betriebliche Ersthelfer

    Für Ersthelfer im Betrieb übernimmt der Arbeitgeber die Lehrgangskosten. Es besteht aber häufig die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Teilnehmer über seinen Unfallversicherungsträger abrechnen lassen kann. Hierfür reicht er bei der Anmeldung die Angaben zum Unfallversicherungsträger ein und erhält von uns ein Abrechnungsformular. Dieses bringt der Teilnehmer mit an den Lehrgang. Wir verrechnen ohne weitere Umwege dann direkt mit dem Unfallversicherungsträger.

    Ehrenamtliche des BRK

    Das BRK bietet seinen Ehrenamtlichen im Rahmen der Grundausbildung die Kostenübernahme an. Bitte klären Sie das im Vorfeld mit Ihrer ehrenamtlichen Leitungskraft. Wir verrechnen dann direkt mit der Entsendestelle.

  • Ist der Lehrgang für Ersthelfer im Betrieb geeignet?

    Ja. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben der Unfallversicherungsträger bzw. der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe und dient der vorgeschriebenen Auffrischung in regelmäßigen Zeitabständen. Wir melden alle unsere Lehrgänge bei der QSEH an. Somit gilt dieser Lehrgang auch für betriebliche Ersthelfer.

  • Muss der Kurs aufgefrischt werden?

    Dieser Lehrgang stellt den "Auffrischungslehrgang" bereits dar. Er sollte regelmäßig - in der Regel alle zwei Jahre - wiederholt werden und entspricht den Fortbildungsvorgaben der Unfallversicherungsträger.

  • Ich habe meine Bescheinigung verloren. Was jetzt?

    Kein Problem. Sie können bei uns eine Zweitschrift anfordern. Dies ist bis zu fünf Jahre nach Besuch des Erste-Hilfe-Trainings möglich. Wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle und geben Sie hier möglichst an in welchem Zeitraum und wo Sie das Erste-Hilfe-Training besucht haben.

  • Ich habe mich angemeldet und kann kurzfristig nicht teilnehmen

    Bitte rufen Sie uns zu Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 08025/282525 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an ausbildung(at)kvmiesbach.brk.de . Ein anderer Teilnehmer freut sich vielleicht, wenn er Ihren Platz einnehmen kann.

  • Gilt die Teilnahme als Arbeitzzeit?

    Im Regelfall ja. Wenn Sie den Lehrgang besuchen, weil Sie als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden, so nehmen Sie an dem Lehrgang innerhalb der Arbeitszeit statt.

  • Wir sind eine große Gruppe und wollen einen eigenen Lehrgang

    Kein Problem! Wir bieten Gruppen, Firmen, Institutionen, Organisationen und Vereinen ab einer Gruppengröße von 15 Personen gerne einen eigenen Lehrgang an. Hierzu kommen wir ggf. auch zu Ihnen.

    Für eine Inhouse-Schulung müssen Sie jedoch folgendes beachten:

    • Geeigneter Unterrichtsraum mit einer Freifläche von mindestens 50qm
    • Mediale Ausstattung mit Beamer/Tageslichtprojektor, Pinnwand/Whiteboard, Flipchart/Tafel
    • Sitzgelegenheiten für jeden Teilnehmer

     

     

  • Wie viele Teilnehmer können maximal an einem Lehrgang teilnehmen?

    Die Obergrenze liegt bei 20 Personen für normale Lehrgänge.

    Diese Teilnehmergrenzen können auf Grund der Vorgaben der Unfallversicherungsträger nicht ausgeweitet werden. Wir bitten Sie hier um Verständnis.

  • Ein Lehrgang ist ausgebucht. Und jetzt?

    Solange der Lehrgang ausgebucht ist können wir Sie leider nicht mit in den Lehrgang nehmen. Hier haben wir strenge Vorgaben. Aber: Gerne setzten wir Sie auf eine Warteliste und informieren Sie, falls ein anderer Teilnehmer absagt.

  • Findet der Lehrgang sicher statt?

    Wir versuchen unsere Ausfallrate so gering wie möglich zu halten. Leider kommt es aber auch immer wieder vor, dass sich zu wenig Teilnehmer für einen Lehrgang anmelden. In diesem Fall müssen wir einen Lehrgang dann auch absagen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regelungen in unseren AGB's. Für das Zustandekommen sind ausreichen Teilnehmer erforderlich.