Über die Pflegeversicherung der Krankenkassen können die Leistungen der Hauswirtschaft erstattet werden:
Seit 2025 haben alle Personen mit Pflegegrad 1 einen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich.
Ab Pflegegrad 2 kann man zusätzlich Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen.