Fragen und Antworten (FAQ)

Wie lange dauert die Ausbildung?

Unsere Rotkreuzkurse sind in Unterrichtseinheiten angegeben. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.

Die Dauer ist im jeweiligen Kurstyp angegeben. Die Aus- und Fortbildung in Erster-Hilfe, zum Beispiel, dauert 9 Unterrichtseinheiten.

Wie lange ist die Erste-Hilfe-Bescheinigung gültig?

In der Regel ist die ausgestellte Erste-Hilfe-Bescheinigung unbegrenzt gültig. Ausgenommen hiervon sind betriebliche Ersthelfer, bei denen die DGUV eine Erste-Hilfe-Fortbildung im Zeitraum von maximal 2 Jahren, nach erfolgter Erste-Hilfe-Ausbildung vorschreibt.

Viele Berufsgruppen (Medizinische Berufe, Lehrer, usw.) sowie Bereiche aus Sport und Freizeit haben ebenfalls Fristen eingeführt. Hier müssen Sie sich bitte selbst bei den zuständigen Verantwortlichen erkundigen.

Wir empfehlen mindestens alle drei bis fünf Jahre den Rotkreuzkurs aufzufrischen.

Kann ich eine Ersatzbescheinigung erhalten?

Wenn Sie innerhalb der vergangenen vier Jahre an einem Rotkreuzkurs teilgenommen haben und eine Ersatzbescheinigung benötigen, so stellen wir Ihnen diese gerne gegen eine Verwaltungsgebühr von 12,00 € aus.

Muss ich am gesamten Lehrgang teilnehmen?

Eine Verkürzung der Ausbildung durch verspätetes Erscheinen, bzw. eine vorzeitige Beendigung ist leider nicht möglich. In diesem Fall können wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen.

Muss ich mich zu den Lehrgängen anmelden?

Ja! Eine verbindliche Anmeldung ist zu allen unseren Kursen zwingend erforderlich. Nutzen Sie bitte hierzu unser sicheres Online-Anmeldeverfahren:

Wählen Sie Ihren gewünschten Lehrgang und klicken Sie auf Anmelden. Alternativ stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Falls Sie über eine Berufsgenossenschaft abrechnen möchten, beachten Sie bitte, dass bei einigen Berufsgenossenschaften eine zusätzliche Anmeldung im Vorfeld erforderlich ist. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Hinweisen zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft. 

Welche Kleidung ist ideal?

Nachdem ein Großteil des Lehrgangs aus praktischen Übungen besteht, tragen Sie bitte leichte und bequeme Kleidung, sowie rutschfestes Schuhwerk.

Gibt es Pausen während des Kurses?

Die Ausbildung wird regelmäßig durch kurze Pausen unterbrochen, sowie eine Mittagspause von ca. 30 Minuten.

Gibt es eine Kursverpflegung?

In den Kursen gibt es keine Verpflegung. Bitte bringen Sie diese selbst mit.

Kann ich meine Kinder / Babys zum Kurs mitbringen?

Leider haben wir im Rotkreuzkurs keine Möglichkeit eine Kinderbetreuung anzubieten. Für Ihr Problem haben wir volles Verständnis, allerdings mussten wir die Erfahrung machen, dass mit Kindern im Kurs der reguläre Kursablauf zu sehr gestört wird. Aus Rücksicht auf andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist es leider nicht möglich, Kinder mitzubringen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Was passiert, wenn ein Kurs durch das BRK abgesagt wird?

Das BRK kann bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn den angebotenen Kurs ohne Angabe von Gründen absagen. Bis 3 Kalendertage vorher kann eine Absage durch das BRK wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgen. Eine kurzfristige Absage durch das BRK erfolgt bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Feuer, Hochwasser, Gebäudeschäden, etc.), ebenso bei kurzfristiger Erkrankung der Lehrgangsleitung, sofern es nicht gelingt, die Lehrgangsleitung zu ersetzen. Ansprüche gegen das BRK sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ersatztermine werden im Internet veröffentlicht oder mit dem Auftraggeber vereinbart.

Raucher/Nichtraucherschutz

Das BRK als eine Gesundheitsorganisation ist eine Nichtrauchereinrichtung. 

Was passiert mit meinen Daten?

Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.

Wer übernimmt die Haftung für meine Wertgegenstände/Garderobe?

Das BRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Kleidungsstücke des Teilnehmers bei Beschädigung während der Veranstaltung. Das BRK übernimmt keine Haftung bei Personenschäden, wenn diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Übungsanleitungen stehen. Die Haftung des BRK ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter beschränkt.

Was sind Exklusive Lehrgänge / Inhouse-Schulungen?

Inhouse-Schulungen werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen durchgeführt. Hierfür erklärt sich der Auftraggeber bereit, einen geeigneten Schulungsraum zur Verfügung zu stellen. Der Raum muss mindestens 50 qm freie Fläche haben (10 qm für die Lehrkraft und 2 qm pro Teilnehmenden). Es wird ein Stuhlkreis, ohne Tische für die Teilnehmenden bereitgestellt und ein Tisch mit Stuhl für die Lehrkraft. Zusätzlich soll der Auftraggeber zwei Pinnwände und eine Flipchart im Unterrichtsraum bereitstellen. Um den Raum richtig lüften zu können, müssen Fenster vorhanden sein. 

Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, stellen wir die unterzähligen Teilnehmer dem Auftraggeber in Rechnung. Ferner kann vereinbart werden, dass zusätzlich externe Teilnehmer mit aufgenommen werden. Die maximale Teilnehmerzahl darf prinzipiell 20 Personen nicht übersteigen.

Wie kann ich einen Exklusivlehrgang bzw. eine Inhouse-Schulung buchen?

Sie können sich als Firma, Verein oder sonstige Einrichtung auf unserer Homepage unter Exklusivtermin buchen ganz einfach Ihren Wunschtermin organisieren. Anschließend erhalten Sie i.d.R. binnen einer Woche per E-Mail Ihre Bestätigung.

Wie kann ich die Kursgebühr bezahlen?

Grundsätzlich können Sie die Kursgebühren bar zu Beginn des Kurses bei unserer Lehrkraft bezahlen. Bitte bringen Sie den Geldbetrag möglichst passend mit.

Tritt als Kostenträger eine Firma auf, bzw. ist die Abrechnung für eine Firma mit der Berufsgenossenschaft nicht möglich, werden die Teilnahmegebühren der entsendenden Firma bzw. Einrichtung in Rechnung gestellt.

Exklusivkurse von Firmen/Vereinen & Einrichtungen können den Kurs per Rechnung bezahlen oder mit der Berufsgenossenschaft abrechnen lassen.

Wie kann ich die Kursgebühr über die Berufsgenossenschaft abrechnen lassen?

Sehen Sie hierzu bitte bei den Hinweisen zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft nach.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Betriebliche Ersthelfer bringen bitte das vom Arbeitgeber unterschriebene und gestempelte BG-Formular (Anmeldung und Teilnahmebestätigung für Erste-Hilfe) direkt zum Lehrgang mit. Dieses steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

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