Foto: A. Zelck / DRKS

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Jetzt mitmachen und Mitglied werden!

Menschen helfen, Gesellschaft gestalten.

  • In z. Zt. 45 Ländern bei Krisen und Katastrophen
  • Durch 70 Millionen ehrenamtliche Einsatzstunden im Jahr in Deutschland
  • Bei der lebensrettenden Versorgung von täglich 15.000 Menschen mit Blut
  • Durch die Rettung von Menschen aus dem Gebirge – alle 30 Minuten
  • Bei der Geburt von jährlich 70.000 Kindern durch moderne Familienberatung
  • Durch die Rettung von 200 Menschen pro Jahr vor dem Ertrinken

Das BRK hilft, wo Menschen sich aus eigenen Kräften nicht helfen können. Dazu braucht es ein starkes und lebendiges Bayerisches Rotes Kreuz – und Sie!

Als Fördermitglied profitieren Sie vom DRK-Rückholdienst bei Krankheit oder nach einem Unfall im In- und Ausland (auch für Lebenspartner*in und Kind/Kinder). Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. 

Mehr Informationen zur Rückholung aus dem Ausland

Egal ob Krankentransport mittels Krankentransportwagen aus Österreich oder einer Rückholung per Ambulanzjet aus Australien – die DRK-Flugdienst GmbH ist bei einer Erkrankung an ihrer Seite und liefert passgenaue Hilfe je nach Aufenthaltsort und Krankheitsbild. 

Hier erfahren Sie mehr. 

Wie läuft eine Rückholung ab?

Im Bedarfsfall kontaktieren Sie das Medical Operations Center des Flugdienstes, das 24/7 besetzt ist. 

Anschließend wird mit Rotkreuz-Ärzt*innen telefonisch geklärt, welche Art der Rückholung für die gegenwärtige Situation am sinnvollsten erscheint – je nach Krankheitsbild und medizinischer Lage vor Ort (im Urlaubsland). 

Die Rückholung kann dann per Fahrzeug bodengebunden, per Ambulanzjet oder in einem Linienflugzeug mit extra Bereichen erfolgen – abgestimmt auf das Wohl des/der Patient*in. 

Sie werden abgeholt und bei jedem Schritt von medizinischem Fachpersonal begleitet. Vom Krankenbett über den Flughafen und die Übergabe an weitere Fahrzeuge bis zur Ankunft in der Heimat ist eine Person an ihrer Seite, die den kompletten Prozess leitet und sich auch um etwaige Sprachbarrieren kümmert.

Wer profitiert noch?

Kinder, die im selben Haushalt wie das Rotkreuz-Mitglied leben oder für die das Rotkreuz-Mitglied Anspruch auf Kindergeld hat, sind mitversichert (auch ältere Kinder bzw. junge Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung weiterhin Kindergeld erhalten). Die Kinder sind auch versichert, wenn sie allein reisen.

Die jeweiligen Lebenspartner*innen, die im selben Haushalt mit dem Rotkreuz-Mitglied gemeldet sind, sind mitversichert – auch wenn dieser/diese allein reist. Das gleiche gilt für Ehepartner*innen. Nimmt ein Rotkreuz-Mitglied eine Rückholung in Anspruch, muss ein gesunder, nicht mit verunfallte*r Lebenspartner*in die Rückholung selbst übernehmen.

Wann greift die Versicherung?

Die Versicherung greift beispielsweise dann, wenn eine Krankheit auftritt, die nicht durch Vorsatz, Sucht, die Teilnahme an Kriegsereignissen oder eine beruflich ausgeübte Sportart verursacht wurde. Zudem muss es sich um ein akutes Ereignis handeln, von dem vor der Reise keine Kenntnis vorlag. 

Das Mitglied muss einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen und die Mitgliedschaft nachweisen können. Zudem muss es transportfähig sein. Die medizinische Versorgung vor Ort ist ebenfalls ausschlaggebend. Liegt diese unterhalb dem deutschen Standard, wird eine Rückholung veranlasst.

Fördermitgliedsantrag

Ansprechpartner

Petra Köcher

Fördermitglieder

Tel: 08025 / 2825 42
foerdermitglieder.kvmb(at)brk(dot)de  

Wendelsteinstraße 9
83714 Miesbach